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Beitragsordnung des Fördervereins Kirchenmusik an St. Nikolai

zu Flensburg e.V. (gemäß § 4 der Vereinssatzung)

1.

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 4 Abs. 1 der Satzung) an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2.

Die festgesetzten Beträge treten am 01. 07. 2010 in Kraft.

3.

Der Quartalsbeitrag beträgt für:

Erwachsene .......................................................................
EUR 10,00
Jugendliche unter 18 Jahren ............................................
EUR 5,00
Ehrenmitglieder ................................................................
EUR 0,00
Familienbeitrag (mindestens zwei Mitglieder) ................
EUR 15,00
Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende,
Schüler, Studenten und Inhaber eines Sozialpasses ........
EUR 5,00


4.

Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Der Abruf findet am ersten Werktag eines Quartals für das jeweils laufende Quartal statt.
Abbuchungen sind nur vom Girokonto des Mitglieds möglich.

5.

Alle ermäßigten Beiträge müssen beantragt werden. Die Ermäßigungsgründe müssen mit
entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Veränderungen der persönlichen Verhältnisse sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.

6. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 5,00 pro Mahnung erhoben.

7. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch eine elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden unter Beachtung des Bundes-
und des Landesdatenschutzgesetzes gespeichert.

Flensburg, den 9. Juni 2010